Die Risiken des Netzbetriebs müssen sich in dem Zinssatz für ihr sogenanntes überschießendes Eigenkapital niederschlagen. Das hat in zwei bundesweit beachteten und von der Kanzlei Becker Büttner Held (Axel Kafka/ Prof. Dr. Theobald) vertretenen Beschwerdeverfahren gegen Netzentgeltgenehmigungen aus dem Jahre 2006 heute das OLG Koblenz entschieden. Das überschießende Eigenkapital ist der Teil des...
8. November 2012
Erfolg für Netzbetreiber – OLG Koblenz entscheidet über den Zinssatz für das überschießende Eigenkapital
08November