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„Wassersensible Stadtentwicklung“ als neuer Grundsatz der Bauleitplanung
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 1.4.2026 sieht eine Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts vor, durch die wasserbezogene Belange stärker berücksichtigt werden sollen. Im Mittelpunkt stehen die stärkere Berücksichtigung von Starkregen- und Hochwasservorsorge, neue Festsetzungsmöglichkeiten für das Niederschlagswassermanagement und die Einführung der „wassersensiblen Stadtentwicklung“ als...