Schon am 23.5.2017 hat die Europäische Kommission die KWK-Umlage und die entsprechenden Privilegierungstatbestände beihilferechtlich genehmigt (wir berichteten). Jetzt ist die Genehmigung auf der Webseite der Europäischen Kommission unter der Fallnummer SA.42393 veröffentlicht worden. Da das Verfahren in englischer Sprache durchgeführt wurde, gibt es keine deutsche Fassung der Entscheidung.
5. Oktober 2017
Beihilferechtliche Genehmigung der KWK-Umlage veröffentlicht
05Oktober