Werbeaktionen müssen nicht unbedingt fremde Marken benutzen, um markenrechtlich Probleme zu bekommen. Es kann schon genügen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise die Werbeaktion mit einer bekannten Marke assoziieren und eine wirtschaftliche oder organisatorische Verbindung zum Inhaber der bekannten Marke unterstellen.
11. Oktober 2013
Wo Volk draufsteht, ist auch Volkswagen drin? Zur Werbung mit Marken
11Oktober