Windparkbetreiber können mit der Abschreibung unter Umständen auch dann beginnen, wenn der Windpark erst im Folgejahr ans Netz geht. Das ist die Konsequenz einer neuen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH).
Dem BFH-Urteil zufolge setzt sich ein Windpark aus folgenden selbstständigen Wirtschaftsgütern zusammen:
21. August 2012
Abschreibungen auf Windkraftanlagen auch vor Inbetriebnahme möglich
21August