Vertragsklauseln von Stromlieferanten, die das Sonderkündigungsrecht der Kunden nach Preiserhöhungen einschränken, sind unzulässig. Zu diesem Schluss kommt nach dem Landgericht (LG) Düsseldorf (Urt. v. 22.10.2015, Az. 14d O 4/15) (wir berichteten) jetzt auch die Berufungsinstanz, das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Urt. v. 5.7.2016, Az. I-20 U 11/16). Das letzte Wort ist damit aber noch nicht...
7. September 2016
Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung: Auch OLG Düsseldorf hält Klausel für nichtig
07September