Am 6.10.2022 haben die EU-Mitgliedstaaten eine Verordnung (EU) 2022/1854 des Rates über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise förmlich angenommen. Sie beinhaltet insbesondere die verbindliche Obergrenze für Markterlöse für die Erzeugung von Strom sowie einen Solidaritätsbeitrag auf Überschussgewinne der im Erdöl-, Gas-, Kohle- und Raffineriebereich tätigen Energieunternehmen...
30. November 2022
Der Solidaritätsbeitrag auf Überschussgewinne der Energieunternehmen: Es wird konkret
30November