
Schon wieder sind drei Jahre um: Im Jahr 2021 sind die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG wieder verpflichtet, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen.
Bereits zum fünften Mal seit Einführung der Strom- und Gasgrundversorgung im Jahr 2005 steht in 2018 die Feststellung des Grundversorgers an. Strom- und Gasnetzbetreiber der allgemeinen Versorgung müssen gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) alle drei Jahre den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre feststellen. Jetzt ist es wieder so weit: Bis zum 30.9.2018 ist der...
Im letzten Sommer hat der Bundesgerichtshof (BGH) aufgrund einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Preisanpassungsregelungen in Sonderlieferverträgen, die den Regelungen für grundversorgte Kunden nachgebildet waren, für unwirksam erklärt. Am 27.2.2014 fand nun die lang erwartete mündliche Verhandlung vor dem EuGH über die weitere Frage statt, ob die in § 5 Abs. 2 Strom/GasGVV...