Mit der Änderung der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) im Oktober letzten Jahres hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium (BMF) und dem Bundesumweltministerium (BMU) auch deren § 5 aufgehoben. Nun könnte man meinen, dass die darin vorgesehenen Erleichterungen für neu gegründete Unternehmen nicht mehr gelten. Formulare des Zolls...
3. März 2020
„Wenn das Kind mit dem Bade ….“ – Kein Spitzenausgleich bei Neugründung?
03März