TagSteuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Erweiterung des Reverse-Charge-Verfahrens auf Telekommunikationsdienstleistungen

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) wurden die Vorschriften der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG auf sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation ausgeweitet. Hierzu hat das zuständige Bundesfinanzministerium (BMF) mit Schreiben vom 23.12.2020 eine Verwaltungsanweisung  (GZ III C 3 – S 7279/19/10006 :002) erlassen.

Änderungen der Vorgaben für die Ausstellung von Rechnungen

Seit 30.6.2013 haben sich die gesetzlichen Vorgaben für die Ausstellung von Rechnungen in einigen Punkten verändert. Das ist die Folge der jetzt umgesetzten EU-Amtshilferichtlinie. Hierauf hat die Finanzverwaltung mit Schreiben vom 25.10.2013 (GZ IV D 2 – S 7280/12/10002) reagiert. Drei wichtige Aspekte möchten wir dazu hervorheben:

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