Tag · Stromdiebstahl

27 Mai

Der Strafrichter als Zivilrichter beim Stromdiebstahl

Wer Stromleitungen unbefugt anzapft, macht sich strafbar. Seit 1900 stellt § 248c StGB die unbefugte „Entziehung elektrischer Energie“ unter Strafe. Anlass, diese Norm ins Strafgesetzbuch einzufügen, war, dass Strom keine Sache ist und daher der Stromdiebstahl nicht unter den Straftatbestand...