Die Deckelung der Strom-, Gas- und Wärmepreise durch die Energiepreisbremsengesetze ist zum 31.12.2023 ausgelaufen. Dennoch sind insbesondere die Energieversorgungsunternehmen weiterhin mit der Umsetzung der Vorgaben aus dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) befasst. So stehen zurzeit bei vielen Lieferanten die Jahresabrechnungen gegenüber den...
26. Februar 2024
Die Energiepreisbremsen: Jetzt wird abgerechnet – aber wie genau?
26Februar