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Die Bundesregierung legt nach: Weitere Sonderregelungen für Beschäftigte in der „Corona-Krise“

Am 22.4.2020 verständigten sich die Vorsitzenden der Regierungsparteien auf ein weiteres milliardenschweres Hilfspaket. Insbesondere soll das Kurzarbeitergeld nach dreimonatiger Bezugsdauer schrittweise angehoben werden. Für rund 700.000 Betriebe und deren „Kurzarbeiter“ knüpft dies an eine Reihe weiterer Sonderregelungen aus dem Bereich des Arbeits- und Sozialrechts an.

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