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Einfach kompliziert: Die neuen Melde- und Stromkennzeichnungspflichten für stromkostenintensive Unternehmen

Ab dem neuen Jahr müssen stromkostenintensive Unternehmen, die über einen Begrenzungsbescheid nach der Besonderen Ausgleichsregelung verfügen, die begrenzte EEG-Umlage direkt mit dem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) abrechnen. Gleiches wird aller Voraussicht nach auch für die reduzierte KWK-Umlage gelten.

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