Wenn ein Gesellschafter persönlich wegzieht oder ein Unternehmen seine betriebliche Tätigkeit ins Ausland verlagert (Funktionsverlagerung), entgehen dem deutschen Fiskus Ertrags- bzw. Kapitalertragssteuern. Darauf hat der deutsche Gesetzgeber mit einer Exit-Tax reagiert. In beiden Fällen sieht der Gesetzgeber für die Besteuerung eine Bewertung der Gesellschaft bzw. der betrieblichen Bereiche vor...
3. März 2021
Unternehmensbewertungen bei Wegzug und Funktionsverlagerung
03März