Für die Frage, ob Bauzeitzinsen die Abschreibungen erhöhen, kommt es nicht darauf an, ob man den Gewinn per Überschussrechnung oder per Bilanz errechnet. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Urt. v. 23.5.2012, Az. IX R 2/12) . In dem entschiedenen Fall hatte der Eigentümer eines Grundstücks ein Mehrfamilienhaus errichtet, um es anschließend zu verkaufen. Aus diesem Grund machte er die...
4. Oktober 2012
Bauzeitzinsen können auch bei den Überschusseinkünften Herstellungskosten sein
04Oktober