Eigentlich sollte die Übergangsfrist des § 2b UStG mit dem 31.12.2020 ablaufen. Am 28.5.2020 hat der Bundestag nun einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung als Teil des sog. Corona-Steuerhilfegesetzes angenommen und damit die Verlängerung dieser Übergangsfrist um zwei weitere Jahre beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. § 2b UStG weitet die Unternehmereigenschaft der...
5. Juni 2020
Mehr Zeit zur Vorbereitung: Verlängerung der Übergangsfrist des § 2b UStG
05Juni