Am 12.9.2020 ist in Deutschland das sog. Singapur-Übereinkommen in Kraft getreten. Es ermöglicht die Anerkennung und Vollstreckung von weltweit erzielten Mediationsergebnissen in über 47 Vertragsstaaten. Für Mediationsergebnisse steht damit ein weltweit wirksames Vollstreckungsinstrument zur Verfügung.
12. November 2020
Neue (Lösungs-)Wege durch das Singapur-Übereinkommen: zur Vollstreckbarkeit internationaler Mediationsergebnisse
12November