Lieferte Ihr Unternehmen im Jahr 2014 Strom an Endkunden? Und verlangte ein Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) im Jahr 2015 von Ihrem Unternehmen Zinsen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)? Dann sollten Sie sich ein rechtskräftiges Urteil (v. 12.7.2018, Az. 9 U 455/17) des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden ansehen.
11. Oktober 2018
EEG-Zinsen im Jahr 2015 gezahlt? Rückforderung prüfen!
11Oktober