Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf (Urt. v. 12.3.2021, Az. 6 Sa 824/20) hat entschieden, dass Arbeitnehmer bei „Kurzarbeit null“ keine Urlaubsansprüche erwerben, der Jahresurlaub sich also folglich automatisch für jeden vollen Monat um 1/12 kürzt. Damit hat sich nun erstmals ein höherinstanzliches Gericht mit dieser umstrittenen Frage auseinandergesetzt – es hat aber auch ausdrücklich die...
26. März 2021
„Kurzarbeit null“: Keine Arbeitspflicht, kein Urlaubsanspruch
26März