Im Streit um die Anerkennung ihrer Selbstverpflichtung zur Beschaffung von Verlustenergie hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Stromnetzbetreibern kaum weitergeholfen. Das geht aus einem Beschluss des BGH vom 24.5.2011 (Az. EnVR 27/10) hervor, der am 9.9.2011 veröffentlicht wurde: Danach kann die freiwillige Selbstverpflichtung in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien...
22. September 2011
Verlustenergiebeschaffung: Steine statt Brot
22September