Wenn man jemand anderem Geld geliehen hat und sich herausstellt, dass man die Summe nie wiedersehen wird, kann man den Verlust steuerlich geltend machen. Die Frage ist nur: wann? Dazu hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf jüngst eine Entscheidung gefällt.
28. Februar 2019
Wann ist es Zeit, verliehenes Geld abzuschreiben?
28Februar