Tagwirtschaftliche Betätigung

Gelockerte Ketten für sächsische kommunale Energieversorger

Sächsische Gemeinden können künftig leichter auch außerhalb ihres Gemeindegebietes Strom, Gas und Wärme  anbieten. Das bewirkt eine kleine und daher auf den ersten Blick unscheinbare Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO), die mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2015/2016 vom 29.4.2015 (SächsGVBl. S.349) eingefügt wurde. § 94a SächsGemO erhält einen neuen Abs. 5, wonach die...

Neue Entscheidung des OVG Magdeburg: das Ende der kommunalen Stromerzeugung

Landkreise in Sachsen-Anhalt dürfen nicht ohne weiteres selbst Photovoltaik-Anlagen errichten und den damit erzeugten Strom in ein überörtliches Netz einspeisen. Nach einem neuen Urteil des Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt (v. 7.5.2015, Az. 4 L 163/14) überschreiten sie damit die Grenze zur unzulässigen wirtschaftlichen Betätigung. Ein Landkreis in Sachsen-Anhalt hatte Photovoltaik...

VG Münster: Wie Passfotos das kommunale Tätigkeitsfeld erweitern

Kommunen, die sich wirtschaftlich betätigen wollen, haben es nicht leicht: Das landesspezifische Kommunalrecht setzt ihrem Spielraum enge Grenzen.  Wie Private ungehindert und frei zu wirtschaften, ist den Kommunen grundsätzlich verwehrt. Ein Urteil (v. 8.5.2015 , Az. 1 K 94/14) des Verwaltungsgerichts (VG) Münster  könnte das Tätigkeitsfeld der Kommunen nun, zumindest in Nordrhein...

Frischer Wind im Norden: Schleswig-Holstein und Niedersachsen novellieren ihr kommunales Wirtschaftsrecht

Für Kommunen im hohen Norden soll künftig manches einfacher werden: Die rechtlichen Hürden für gemeindliches Wirtschaften sollen niedriger, das Anzeigeverfahren gegenüber der Kommunalaufsicht einfacher und zudem die demokratische Kontrolle der Unternehmen durch die Kommunen stärker werden. Insbesondere soll hierdurch Kommunen ermöglicht werden, sich energiewirtschaftlich sowie in der...

… die Hesse komme… – Wiesbaden verabschiedet Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung

Hessische Kommunen werden es künftig leichter haben, wenn sie sich energiewirtschaftlich betätigen wollen. Letzte Woche hat der Hessische Landtag das Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung in Dritter Lesung beschlossen. Neu ist dabei vor allem die Fassung des bisherigen § 121 Abs. 1a HGO (wir berichteten). Nunmehr dürfen sich Gemeinden „ausschließlich auf dem Gebiet der Erzeugung, Speicherung...

Hessen schaltet striktes Subsidiaritätsprinzip ab

CDU und Grüne wollen die Hessische Gemeindeordnung (HGO) ändern. Ein neuer Gesetzesentwurf der beiden Landtagsfraktionen vom 25.3.2014 (LT-Drs. 19/250) sieht in § 121 Abs. 1a HGO vor, dass „auf dem Gebiet der Erzeugung, Speicherung und Einspeisung erneuerbarer Energien sowie der Verteilung von elektrischer und thermischer Energie bis zum Hausanschluss“ eine Ausnahme von der Subsidiaritätsklausel...

Wie Sachsen seine Kommunen zur Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen zwingen möchte

Markenstrategien sind Geschäftsgeheimnis. Das zu schützen, ist ein wichtiger Baustein der Marktwirtschaft, denn ohne das Überraschungsmoment ist jeder wirtschaftliche Wettbewerb ausgehöhlt. Schon deshalb ist es geboten, dass die Rechtsordnung Geschäftsgeheimnisse respektiert und den zur Verantwortung zieht, der sie verrät. In Sachsen sieht man das jetzt anders – soweit es kommunale Unternehmen...

Jetzt geht´s los … – Umsetzung der Änderungen der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein in der aktuellen Kommunalwahlperiode

Allerorten formieren sich im Moment in Deutschland neue Parlamente – im Bund, in Bayern und Hessen, aber auch auf kommunaler Ebene: Im nördlichsten Bundesland Schleswig-Holstein haben sich seit Juni 2013 die Gemeindevertretungen und Kreistage neu zusammengesetzt. Das ist aber nicht alles, was sich im hohen Norden kommunalpolitisch bewegt: Die Rechtsgrundlage für die gewählten Gemeindevertreter...

Wechselbad der Gefühle: Mecklenburg-Vorpommerns neue Kommunalverfassung

Mecklenburg-Vorpommern hat gewählt – aber die neue Kommunalverfassung, die an diesem Montag in Kraft getreten ist, war noch eine Tat des alten Landtags: Am 28. Juni 2011 hatte dieser den Gesetzentwurf angenommen, der nach der amtlichen Begründung insbesondere folgende Ziele verfolgt:

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