Grundstücksunternehmen können ihren Gewerbeertrag um den Gewinnanteil kürzen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt (sog. erweiterte Kürzung – § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG). Damit sind die von solchen Unternehmen erzielten Einkünfte faktisch gewerbesteuerfrei. Die Kürzung wird aber nur auf besonderen Antrag gewährt und kommt nur für Unternehmen in Betracht, die...
31. Januar 2017
BFH: Keine erweiterte Kürzung bei Gewerbesteuer für überlassenen Grundbesitz bei Betriebsaufspaltung
31Januar