Das Jahr 2011 dauert nicht einmal mehr sieben Wochen. So viel Zeit bleibt noch, bevor alle offenen Forderungen aus Jahresverbrauchsabrechnungen, die im Jahr 2008 fällig geworden sind, verjähren. Mit Beginn des Jahres 2012 können sie nicht mehr eingetrieben werden. Forderungen aus Versorgungsverträgen verjähren regelmäßig innerhalb von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt gemäß §...
23. November 2011
Versorger-Rechnungen aus 2008 verjähren bald
23November