Ein neues Gesetz soll die Zahlungsdisziplin im Geschäftsverkehr verbessern helfen. Am 4.7.2014 hat der Bundestag das Gesetz, das die Vorgaben der EU-Richtlinie 2011/7 in deutsches Zivilrecht umsetzt, angenommen. Sein Geltungsbereich umfasst ausschließlich Geschäfte zwischen Unternehmern, worunter nicht nur Kaufleute im Sinne des HGB, sondern auch Freiberufler fallen.
28. Juli 2014
Gesetzgeber will Zahlungsmoral stärken
28Juli