Zinsswaps, Forward Rate Agreements oder Zinsoptionen – nach den Feststellungen der Europäischen Kommission haben sich zwischen 2005 und 2008 sieben Großbanken im europäischen Wirtschaftsraum kartellrechtswidrig über die Höhe des EURIBOR-Zinssatzes ausgetauscht, der als Grundlage verschiedenster Finanzprodukte dient. Klagen der beteiligten Banken sind teilweise noch anhängig.
25. Februar 2020
Euro-Zinsderivatekartell: Kartellschadensersatz für Anleger?
25Februar