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Videokonferenz-Tools und Datenschutzrecht: Prozesse prüfen und Maßnahmen ergreifen

Befördert durch die Corona-Pandemie greifen Unternehmen verstärkt auf Videokonferenz-Tools wie Zoom, Microsoft Teams oder Skype zurück. Auch Videokonferenzen sind im Datenschutzkonzept eines Unternehmens zu berücksichtigen – und ein Urteil (Schrems-II-Urteil – Rs. C-311/18) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16.7.2020 (wir berichteten) macht in vielen Unternehmen Anpassungen notwendig.

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