TagZUGFeRD 2.0

Die elektronische Rechnung: Bald trifft es auch Sie

Ab heute müssen Bund und oberste Bundesbehörden elektronische Rechnungen, sog. E-Rechnungen, empfangen und verarbeiten können. Ab dem 27.11.2019 gilt dies auch für die übrigen öffentlichen Auftraggeber des Bundes, wie z. B. die Deutsche Bahn. Doch auch die Länder, die Kommunen und kommunale öffentliche Auftraggeber müssen bis spätestens zum 18.4.2020 E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können...

Folgen Sie uns auf Twitter

Kategorien

Archive

BBH Almanach

Materialien für Praktiker im
Energie-, Infrastruktur- und öffentlichem Sektor aus Wirtschaft, Recht und Steuern

Veranstaltungskalender