Außenprüfungen kosten Geld, vor allem bei Unternehmen, bei denen regelmäßig der Betriebsprüfer anrückt. Für diese Aufwendungen sind in der Bilanz Rückstellungen zu bilden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) jüngst entschieden. Die Grundsätze dieses Urteils will die Finanzverwaltung jetzt allgemein anwenden. Das geht aus einer neuen Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hervor. Die...
14. August 2013
Rückstellung wegen zukünftiger Betriebsprüfungen bei Großbetrieben
14August