Die Bundesnetzagentur (BNetzA) setzt bei Ausschreibungen zur Förderung von KWK-Anlagen die Realisierungsfristen aus. Damit nimmt sie in der aktuellen Krise den Druck von Unternehmen, die einen Zuschlag erhalten. Außerdem steht für den Juni 2020 eine Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) an, die sowohl einige vorteilhafte als auch einschränkende Regelungen enthalten wird.
30. März 2020
Kraft-Wärme-Kopplung: BNetzA nimmt Druck aus Realisierungsfristen. KWKG-Novelle steht an
30März