Eine korrekte Gutschriftabrechnung kann genauso zum Vorsteuerabzug berechtigen wie eine Rechnung – außer, der Empfänger der Gutschrift widerspricht. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
3. April 2013
BFH: Keine Vorsteuer bei Widerspruch gegen Gutschrift
03April