Wer woanders wohnt, als er arbeitet, muss nicht selten zwei Wohnungen unterhalten. Den Aufwand dafür kann man steuerlich geltend machen. Wann und wie, dazu enthält das neue Reisekostenrecht allerhand Wissenswertes. Eine doppelte Haushaltsführung liegt danach nur vor, wenn der Arbeitnehmer am Ort der ersten Tätigkeitsstätte (wir berichteten) wohnt und an einem anderen Ort einen eigenen Haushalt...
20. Februar 2014
Werden künftig noch Reisekosten vergütet? Doppelte Haushaltsführung (Teil 5)
20Februar