Bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten muss der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, auch wenn er das Entgelt noch nicht erhalten hat. Gleichzeitig kann der Leistungsempfänger die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, obwohl er die Rechnung noch nicht bezahlt hat. Aber was passiert, wenn sich herausstellt, dass die Rechnung nicht...
15. November 2012
Umsatz- und Vorsteuer sind zurückzuzahlen, wenn Leistungsempfänger nicht zahlen will
15November