Tag · § 93 Abs. 2 SGB
Auf dem Prüfstand: Die Tragfähigkeitsbescheinigung bei der Existenzgründung
Eine Tragfähigkeitsbescheinigung ist unerlässlich, um gewisse Fördermittel und Kredite zu beantragen. Die Wahl der fachkundigen Stelle, die eine solche Bescheinigung ausstellt, kann die Erfolgsaussichten über den Antrag hinaus maximieren.