Seit 30.6.2013 haben sich die gesetzlichen Vorgaben für die Ausstellung von Rechnungen in einigen Punkten verändert. Das ist die Folge der jetzt umgesetzten EU-Amtshilferichtlinie. Hierauf hat die Finanzverwaltung mit Schreiben vom 25.10.2013 (GZ IV D 2 – S 7280/12/10002) reagiert. Drei wichtige Aspekte möchten wir dazu hervorheben:
10. Dezember 2013
Änderungen der Vorgaben für die Ausstellung von Rechnungen
10Dezember