Deutsche Städte und Gemeinden sind gesetzlich zur Beleuchtung von Straßen und Plätzen verpflichtet. Hierfür bedienen sie sich vielfach privater Unternehmen. Allerdings beschränken sich diese häufig darauf, bloße Betriebsführungsaufgaben zu erfüllen. Für Investitionen in die Erneuerung der Anlagen, die für einen nachhaltig kostengünstigen Betrieb erforderlich sind, fühlen sie sich nicht zuständig.
19. November 2014
Sanierungs-Contracting in der öffentlichen Beleuchtung
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