
Ein strittiger Punkt in der Diskussion um die EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktrichtlinie war das eigentumsrechtliche Unbundling. Die Europäische Kommission war der Auffassung, dass alle Unternehmen im Erdgasbereich, die vertikal integriert sind, also Produktion, Vertrieb und Netz, kein Wasserstoffnetz betreiben dürfen. Der Trilog zwischen Rat, Kommission und Parlament ist nun beendet. Die BBH...