Anlagenbetreiber, die außerhalb der EEG-Vergütung und der Marktprämie Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugen, können sich seit Anfang des Jahres Herkunftsnachweise ausstellen lassen. Hierzu muss die Anlage zunächst im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamts (UBA) registriert werden. Für bestimmte Anlagentypen ist dabei auch eine Bestätigung eines Umweltgutachters mitzubringen. Allerdings...
21. Mai 2013
„Anlagenregistrierung light“ sichert Herkunftsnachweise
21Mai