Tag · Arbeitszeitgestaltung

11 März

Der EuGH setzt seine Rechtsprechung fort: Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein

Am 9.3.2021 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Rechtsprechung fortgesetzt (Az. C-580/19), nach der Rufbereitschaftszeiten in vollem Umfang als Arbeitszeiten gelten können. Um ernsthafte Konsequenzen zu vermeiden, sollten Arbeitgeber darauf achten, in der Arbeitszeitgestaltung den richterlichen Anforderungen gerecht zu werden.