Tag · C-420/18
Steuerliche Behandlung von Aufsichtsratsmitgliedern: Nicht immer Unternehmer
Bislang sah die Finanzverwaltung die Tätigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern als eine selbständige, unternehmerische Tätigkeit an, die die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft begründete. Nach zwei höchstrichterlichen Urteilen hat die Finanzverwaltung ihre Auffassung nun jedoch geändert.
Änderung der Rechtsprechung – Vergütung des Aufsichtsrats umsatzsteuerfrei
Nach dem Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat Ende letzten Jahres auch der Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass Aufsichtsratsmitglieder, die kein wirtschaftliches Risiko tragen, umsatzsteuerrechtlich nicht als Unternehmer gelten. Damit brechen die BFH-Richter nicht nur mit gefestigter Rechtsprechung, sondern auch mit der Auffassung der Finanzverwaltung,...