Die Überlassung eines Firmen-PKW zur uneingeschränkten Privatnutzung ohne Selbstbeteiligung ist bei einem „Minijob“-Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten fremdunüblich. Der Arbeitsvertrag ist daher steuerlich nicht anzuerkennen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil (Az. X R 44 45/17) vom 10.10.2018 , veröffentlicht am 27.02.2019, entschieden hat.
17. April 2019
Steuerliches Aus für bedingungslose Firmenwagennutzung bei „Minijob“ im Ehegattenbetrieb
17April