Die Kundenbindung fördern ist immer eine gute Idee – aber nur innerhalb enger datenschutzrechtlicher Grenzen. Energieversorger, die bei belieferten Kunden im Rahmen von Telefongesprächen zur „Kundenzufriedenheit“ fragen, ob der Kunde mit weiteren Anrufen, SMS oder E-Mails zur Unterbreitung potentiell interessanter Angebote einverstanden ist, handeln rechtswidrig – wenn der Kunde nicht vorher eine...
15. September 2014
Kundendatenschutz am Telefon: VG Berlin schränkt Opt-in-Abfragen ein
15September