Wer aus dem Privatvermögen ein Grundstück verkauft und dabei einen Gewinn erzielt, muss diesen versteuern, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Wie dieser Zeitraum genau bestimmt wird, dazu hat unlängst das Finanzgericht München ein interessantes Urteil gefällt.
7. Februar 2018
Privatgrundstücke verkaufen und keine Steuern zahlen
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