TagNutzung zu eigenen Wohnzwecken

Keine Spekulationssteuer auf Arbeitszimmer im Eigenheim

Wenn man ein Grundstück oder eine Wohnung kauft und binnen zehn Jahren wieder verkauft, dann gilt dies als ein privates Veräußerungsgeschäft. Ein Gewinn daraus unterliegt der Einkommensteuer (Spekulationssteuer). Das gilt aber nicht, wenn es sich um ein Eigenheim handelt, also wenn das bebaute Grundstück/die Wohnung seit Anschaffung/Herstellung ausschließlich oder im Jahr der Veräußerung und in...

Privatgrundstücke verkaufen und keine Steuern zahlen

Wer aus dem Privatvermögen ein Grundstück verkauft und dabei einen Gewinn erzielt, muss diesen versteuern, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Wie dieser Zeitraum genau bestimmt wird, dazu hat unlängst das Finanzgericht München ein interessantes Urteil gefällt.

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