Schiffe, die im Hamburger Hafen ankern, dürfen seit dem 1.1.2010 keine Kraftstoffe mit mehr als 0,1 Prozent Schwefelgehalt verwenden (wir berichteten). Eine Ausnahme gilt unter anderem dann, wenn das Schiff alle Motoren abschaltet und seinen Strom von Land bezieht. Da diese externe Stromversorgung sowohl auf dem Schiff als auch im Hafen entsprechende Vorrichtungen voraussetzt, ist dieser Fall in...
8. Juni 2015
Energieversorgung mal anders: das weltweit erste schwimmende Flüssiggaskraftwerk im Hamburger Hafen geht in Betrieb
08Juni