Tag · Rohrleitungsnetz
Wasserverband ist umsatzsteuerlich Unternehmer
Ein kommunaler Wasserbeschaffungsverband gilt umsatzsteuerrechtlich als Unternehmer. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem neuen Urteil festgestellt (Az. XI R 65/07). Die Folge: Der Wasserverband muss Umsatzsteuer abführen, kann aber auch entsprechend Vorsteuer abziehen.