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BNetzA entscheidet zu Blindstromentgelten
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 17.03.2016 in einem Missbrauchsverfahren eine wichtige Entscheidung (Az. BK6-13-047) zum Thema „Blindstrom“ getroffen. Sie enthält über den konkreten Streitgegenstand hinaus interessante und aus Netzbetreibersicht erfreuliche Aussagen, wie Entgelte für Blindleistung abzurechnen sind.