Eine natürliche Person, die als geschäftsführender persönlich haftender Gesellschafter einer KG fungiert, muss für seine Bezüge nicht notwendigerweise Umsatzsteuer abführen. Ob er als Selbständiger gilt oder nicht, hängt von seinen Vertrags- und Arbeitsbedingungen ab – unbeschadet davon, ob er einkommensteuerlich als Selbständiger behandelt wird. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich nunmehr...
7. Juni 2011
Umsatzsteuer: Der „Persönlich Haftende“ muss kein Unternehmer sein
07Juni