Wer eine emissionshandelspflichtige Anlage betreibt, muss über die Treibhausgasemissionen dieser Anlage Bericht erstatten und dabei alle relevanten Treibhausgasemissionen aus allen Emissionsquellen und Stoffströmen, die den emissionshandelspflichtigen Tätigkeiten der Anlage zugeordnet sind, einbeziehen. So verlangt es Art. 20 der europäischen Verordnung Nr. 601/2012 über die Überwachung von und...
15. Juni 2016
Wo geht die ganze Kohle hin? EuGH urteilt zu Emissionen von Kohlehalden
15Juni